Vom Unterausschuss „Prüfinstitute“ wurden im Jan. 2001 Werte festgelegt, welche vom Bundesinstitut für Sportwissenschaften, Bonn aufgenommen und in der Schriftenreihe Sportanlagen und Sportgeräte P3/01 veröffentlicht wurden.
Hieraus ist zu entnehmen, dass der Sporthallenboden mit einer
Statischen Last von maximal 5 kN/qm (=500 kg/qm) belastet werden darf.
Hierbei geht man davon aus, dass es sich um eine
größere, gleichmäßig verteilte Flächenlast
handelt
Für kleinflächige Lasten kann der in der DIN 18 032, Teil 5 (Tribünen) angegebener Wert von 1 N/qmm verwendet werden, jedoch ist die Flächengröße auf 1500 qmm und ein Seitenverhältnis von mindestens 1 : 3 begrenzt.
Beispiel für maximale kleinflächige Einzellast:
Aufstandsfläche 30/50 mm = 1500 qmm x 1N/qmm = 1500 N (ca. 150 kg Last)
Bei Rollender Last gilt die Belastungsgrenze von 150 kg pro Rad
Die Bodenbelastung hängt sehr stark von der Rollenform, vom Material der Lauffläche und der Oberflächeneigenschaft des Sportsystems ab.