Leitfaden für Sporthalleninnenausbau

Ausbauelemente für Sporthallen

Planungsgrundlage Sporthallentüren

Sämtliche Türen, die von der Halle zu den Funktionstrakten, Hauptzugängen bzw. ins Freie führen, sind - unabhängig von einer evtl. zusätzlichen Sonderfunktion (z.B.: Notausgang, Türe ins Freie öffnend mit thermisch getrennten Profilen, Brandschutztür u. dergl.) - als überfälzte Stahlrahmentür mit Stahlzarge herzustellen.

Die hallenseitige Aufdoppelung erfolgt in einer > 12 mm dicken Sperrholzplatte, mind. 5-fach BFU wasserfest verleimt, sowie einer zusätzlichen Verblendung analog den angrenzenden Wandflächen.

Die Hallengegenseite erhält Verkleidung gemäß LVZ, indirekt befestigt, Verkleidungsart nach Anforderung im Einzelfall festzulegen (Innentüre, Türe ins Freie, Brandschutztür).

Für Tore und Türen sind als hallenseitig versenkte Griffe, flächenbündig in die Aufdoppelung eingelassen, zu verwenden (Turnhallenmuschelgriffe, Fabr. OGRO oder FSB). Soweit diese im Randbereich die Verkleidung überdecken (zulässig: max. Materialdicke), sind die Kanten wirkungsvoll zu entschärfen.

Die Anforderungen auf KA > 60% müssen bei Querbespielung der Halle für Türblatt und Zarge in jedem
Punkt erfüllt sein.

Planungsdetails:
Bei den Zugangstüren in die Turnhalle ist darauf zu achten, dass diese normalerweise nach außen öffnen.
Die Türstärke steht im geöffneten Zustand, je nach Türtyp ca. 70 – 100 mm in den lichten Durchgang ein.

Die lichte Durchgangsbreite der Türen sollte bei Sporthallen mind. 1000 mm betragen, bei Gültigkeit der
VstättVO im Fluchtwegbereich mind. 1200 mm

Dadurch ergeben sich die Rohbaumaße laut beiliegender Tabelle (Massbezüge für Einbauelemente)

3.3. Drehtüren vor Nischen der Klettertaue/Schaukelringe

3.3.1. Türelemente vor Klettertauen
erforderliche lichte Nischentiefe 8 cm (Zuzüglich 4 cm Türaufbau also insges.12 cm)
Nischenbreite: 4 Taue 14 cm, 8 Taue 21 cm

3.3.2.  Türelemente vor Schaukelringen
erforderliche lichte Nischentiefe 8 cm (Zuzüglich 4 cm Türaufbau also insges.12 cm)
Nischenbreite: 2 Ringpaare 14 cm, 4 Ringpaare 21 cm

3.4. Nischen für Sportgeräte

3.4.1. Sprossenwände 2-teilig
Nischentiefe ca. 24 cm, um flächenbündig mit der Prallwand weiterzufahren,
Nischenbreite 240 cm x Nischenhöhe 270 cm

3.4.2. Gitterleitern 4-teilig
Nischentiefe 16 cm um flächenbündig mit der Prallwand weiterzufahren,
Nischenbreite 255 cm x Nischenhöhe 475 cm

3.4.3. Kletterstangen 4-teilig
Nischentiefe 16 cm um flächenbündig mit der Prallwand weiterzufahren,
Nischenbreite 255 cm x Nischenhöhe 525 cm


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